Aktuelles

Sozialversicherungen

Ab 1.1.2024

AHV-Renten:   1’225.- Minimum / 2’450.- Maximum / Ehepaare maximal 3’675.-
BVG-Eintrittsschwelle: 3’675.-
BVG-Koordinationsabzug:  25’725.-
Versicherter BVG-Mindestlohn:3’675.-
3a-Einzahlungen: 7’056.00 kleine Säule / 35’280.- grosse Säule

Familienzulagen in Obwalden seit 2021:  Kinderzulagen Fr. 220.- / Ausbildungszulagen Fr. 270.-

Die AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wurden angehoben. 

Infolge Annahme des Vaterschaftsurlaubes wurde die EO von 0.45 auf 0.5 % per 01.01.2021 angehoben.

Daraus resultiert seit 2021 ein AHV/ALV-Abzug Arbeitnehmer von 5.3 %. Wegfall Solidaritätsprozent bei der ALV für Jahreseinkommen über 148’200.- ab 2023. Somit ALV 2.2 % – je zur Hälfte Arbeitgeber/-Nehmer zu bezahlen.

Lohnsummenänderungen +/- 10 % sind der AHV-Ausgleichskasse umgehend zu melden, um Verzugszinsen zu vermeiden.

Freibetrag für Rentner Fr. 16’800.- pro Jahr (pro Arbeitgeber).

Wissenswertes aus dem Bereich rund um die AHV (www.ahv-iv.info):

Bei Jobwechsel – Kontrolle des IK-Kontos – falls Beiträge fehlen können diese dann noch einbezahlt bzw. eine Korrektur verlangt werden.

Bestellung online bei ihrer aktuellen AHV-Ausgleichskasse (gratis).

AHV-Verzichtserklärungen: Geringfügige Löhne unter Fr. 2’300.- sind nur noch mit der AHV abzurechnen, wenn die Angestellten dies verlangen!

Dies gilt jedoch nicht für Personen, welche nur in Privathaushalten beschäftigt sind (v.a. private Putzfrauen, Tagesmütter, Kinderbetreuung)!

Aenderungen sind in der Pipeline!

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Steuern

Ab 01.01.2024:

Einzahlungen 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: max. 7’056.- (2021 bis 2022 noch 6’8823.-).

Einzahlungen 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: max. 35’280.- (20 % vom Reingewinn) – 2021 bis 2022 noch 34’416.-.

Seit 01.01.2022: Bei privater Benützung des Geschäftfahrzeuges Anhebung der Pauschale von 9.6 % auf 10.8 % (0.9 % pro Monat).

Aussendienstanteile müssen nicht mehr deklariert werden.

(Wenn das Geschäftsfahrzeug pauschal abgerechnet wird, können bei den Berufsabzügen die Fahrkosten nicht deklariet werden.)

Die effektive Abrechnung der gefahrenen privaten Kilometer ist weiterhin möglich, dazu ist jedoch ein Fahrtenbuch zu führen.

Steuern in Kanton Obwalden

Kanton Obwalden: «Flat Rate Tax» (einheitlicher Steuertarif für alle Einkommen) seit 01.01.2008 (www.ow.ch)

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern 
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ESTV – Zoll

Zollbelege sind seit 01. März 2018 nur noch online beziehbar.

Für den korrekten Abzug der Vorsteuer auf Importen ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen als Importeuer auf den Papieren aufgeführt ist.

Die Belege Veranlagungsverfügung Zoll und Veranlagungsverfügung MwSt müssen für die Kontrolle 5 Jahre lang online im Format  XML-Files verfügbar sein. Die PDF-Versionen der Veranlagungsverfügungen werden von der ESTV nicht anerkannt, da sie verändert werden können.

ESTV – MWST

Neues MWST-Gesetz seit 01.01.2018:  www.estv.admin.ch

Neu werden auch ausländische Gesellschaften, welche  in die Schweiz liefern steuerpflichtig ab CHF 100’000.-.

Erhöhung der Mwst-Sätze per 01.01.2024!

Generelle Hinweise:

Gültig bereits seit 01.01.2010: Auf Konsumationsrechnungen in Hotels/Restaurants kann die volle Vorsteuer zurückgefordert werden.

Geschenke bis Fr. 500.- pro Person und Jahr sowie Werbegeschenke und Warenmuster sind von der Steuer befreit.

Keine Eigenverbrauchssteuer mehr auf Eigenleistungen bei Erstellung eines Bauwerkes für eigene Rechnung.

Keine Kürzung der Vorsteuern mehr bei Erhalt von Spenden, Einlagen in Unternehmen (insbes. zinslose Darlehen, Sanierungsleistungen und  Forderungensverzichte, Erhalt Härtefallgelder und Kurzarbeitsentschädigungen). Subventionen führen aber weiterhin zu Vorsteuerkürzungen! 

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Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Wir empfehlen Ihnen dringend diese beiden Dokumente für sich zu erstellen, um bei Ernstfällen Probleme mit der Erwachsenenschutzbehörde zu vermeiden. Vorsorgeaufträge können im Kanton Obwalden für eine einmalige Gebühr direkt bei der KESB hinterlegt werden.

Denken Sie auch an Ihre Passwörter bzw. an alle Ihre digitalen Beziehungen! Allenfalls im Testament die Erben ermächtigen, die digitalen Kundenbeziehungen zu löschen!

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